Absicherung beim Konkubinat: Ein Leitfaden für unverheiratete Paare!

Das Konkubinat – das Zusammenleben ohne Trauschein – ist für viele Paare in der Schweiz die Beziehungsform der Wahl. Die rechtliche Situation von Konkubinatspaaren unterscheidet sich in vielen Aspekten von verheirateten Paaren, und es gibt einige Dinge, die man regeln sollte, um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. In diesem Leitfaden haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:

 

💌Konkubinatsvertrag

Stellen Sie sich vor: Sie und Ihr Partner setzen sich an einen Tisch, öffnen eine Flasche Ihres Lieblingsweins und schreiben die Regeln Ihrer Beziehung nieder. Klingt schön, nicht wahr? Ein Konkubinatsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Partnern. Er schafft Klarheit über Dinge wie Vermögensverhältnisse, Haushaltskosten oder die Regelung im Trennungsfall. Dieser Vertrag kann individuell gestaltet werden und bietet beiden Partnern Rechtssicherheit. Ein "Liebesvertrag" für klare Köpfe.

 

📝Vorsorgeauftrag

Das Leben ist voller Überraschungen. Auch negativer. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Entscheidungen trifft, wenn Sie es mehr können (Unfall, Krankheit etc.). Es geht um

  • Personensorge (Organisation der neuen Wohnsituation und der Pflege, etc.)
  • Vermögenssorge (Verwaltung des Einkommens, Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc.)
  • Rechtssorge (sämtliche Rechtshandlungen)

Für Konkubinatspaare ist es besonders wichtig, dies schriftlich festzuhalten, da sie nicht automatisch das Recht haben, für den Partner zu entscheiden oder zu handeln.

 

🚨Patientenverfügung

Ebenso wichtig ist die Patientenverfügung. Darin halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Damit ein Konkubinatspaar sich gegenseitig in jedem schweizer Spital besuchen darf (Intensivstation) muss der Konkubinatspartner als Kontaktperson in der Patientenverfügung eingetragen sein. Somit ist der Konkubinatspartner auch berechtigt, die Patientenverfügung zu vertreten.

 

🌼Anordnung im Todesfall

Es ist nicht das leichteste Thema, aber es ist ein Akt der Liebe und Rücksichtnahme. Wenn eine Person stirbt und im Vorfeld nichts geregelt ist, hat in der Regel der überlebende Ehepartner das Recht, über den Umgang mit dem Leichnam und die Bestattung zu entscheiden. Nicht so bei Konkubinatspaaren, da entscheiden die nächsten Verwandten darüber.

Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, eine schriftliche Anordnung im Todesfall zu verfassen und darin alle Wünsche und Vorstellungen zum Thema anzugeben. Darüber hinaus kann man im Dokument ausdrücklich den Konkubinatspartner oder eine andere vertrauenswürdige Person damit beauftragen, die Wünsche nach dem Tod umzusetzen.

Das kann für den Hinterbliebenen eine wertvolle Hilfe sein.

 

📜Testament

Während in Liebesfilmen oft von „bis dass der Tod uns scheidet“ die Rede ist, sollte man im echten Leben auch für die Zeit danach planen. Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, sonst gilt die gesetzliche Regelung. Wichtig ist zu beachten, dass der Konkubinatspartner ohne Testament nicht erbberechtigt ist.

 

🏦Pensionskassenregelung und Säule 3a

Hier geht es darum, sicherzustellen, dass Sie beide von der Pensionskasse profitieren und dass Sie die Vorteile der Säule 3a für die private Vorsorge voll ausschöpfen.

Um zu gewährleisten, dass der Konkubinatspartner im Todesfall Leistungen aus der Pensionskasse erhält, muss dieser ausdrücklich als Begünstigter eingetragen werden.

Die Säule 3a bezeichnet die private Vorsorge, die steuerlich begünstigt wird. Konkubinatspaare sollten hier sicherstellen, dass die Vorteile optimal genutzt werden und sie sich gegenseitig absichern.

 

Fazit

Generell ist es für Konkubinatspaare wichtig, sich der rechtlichen Unterschiede zur Ehe bewusst zu sein. Treffen Sie proaktiv entsprechende Vorkehrungen, die Ihre gegenseitigen Wünsche und Vorstellungen widerspiegeln.

Es ist immer ratsam, sich bei komplizierten Fragen an einen Experten zu wenden und sich beraten zu lassen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beziehung auf solidem Grund steht. Wenn Sie Fragen haben oder einen persönlichen Beratungstermin wünschen, kontaktieren Sie mich gern.

Machen Sie Ihre Beziehung noch stärker und sicherer!

 

Das Konkubinat – das Zusammenleben ohne Trauschein – ist für viele Paare in der Schweiz die Beziehungsform der Wahl. Die rechtliche Situation von Konkubinatspaaren unterscheidet sich in vielen Aspekten von verheirateten Paaren, und es gibt einige Dinge, die man regeln sollte, um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. In diesem Leitfaden haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:

 

💌Konkubinatsvertrag

Stellen Sie sich vor: Sie und Ihr Partner setzen sich an einen Tisch, öffnen eine Flasche Ihres Lieblingsweins und schreiben die Regeln Ihrer Beziehung nieder. Klingt schön, nicht wahr? Ein Konkubinatsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Partnern. Er schafft Klarheit über Dinge wie Vermögensverhältnisse, Haushaltskosten oder die Regelung im Trennungsfall. Dieser Vertrag kann individuell gestaltet werden und bietet beiden Partnern Rechtssicherheit. Ein "Liebesvertrag" für klare Köpfe.

 

📝Vorsorgeauftrag

Das Leben ist voller Überraschungen. Auch negativer. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Entscheidungen trifft, wenn Sie es mehr können (Unfall, Krankheit etc.). Es geht um

  • Personensorge (Organisation der neuen Wohnsituation und der Pflege, etc.)
  • Vermögenssorge (Verwaltung des Einkommens, Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc.)
  • Rechtssorge (sämtliche Rechtshandlungen)

Für Konkubinatspaare ist es besonders wichtig, dies schriftlich festzuhalten, da sie nicht automatisch das Recht haben, für den Partner zu entscheiden oder zu handeln.

 

🚨Patientenverfügung

Ebenso wichtig ist die Patientenverfügung. Darin halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Damit ein Konkubinatspaar sich gegenseitig in jedem schweizer Spital besuchen darf (Intensivstation) muss der Konkubinatspartner als Kontaktperson in der Patientenverfügung eingetragen sein. Somit ist der Konkubinatspartner auch berechtigt, die Patientenverfügung zu vertreten.

 

🌼Anordnung im Todesfall

Es ist nicht das leichteste Thema, aber es ist ein Akt der Liebe und Rücksichtnahme. Wenn eine Person stirbt und im Vorfeld nichts geregelt ist, hat in der Regel der überlebende Ehepartner das Recht, über den Umgang mit dem Leichnam und die Bestattung zu entscheiden. Nicht so bei Konkubinatspaaren, da entscheiden die nächsten Verwandten darüber.

Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, eine schriftliche Anordnung im Todesfall zu verfassen und darin alle Wünsche und Vorstellungen zum Thema anzugeben. Darüber hinaus kann man im Dokument ausdrücklich den Konkubinatspartner oder eine andere vertrauenswürdige Person damit beauftragen, die Wünsche nach dem Tod umzusetzen.

Das kann für den Hinterbliebenen eine wertvolle Hilfe sein.

 

📜Testament

Während in Liebesfilmen oft von „bis dass der Tod uns scheidet“ die Rede ist, sollte man im echten Leben auch für die Zeit danach planen. Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, sonst gilt die gesetzliche Regelung. Wichtig ist zu beachten, dass der Konkubinatspartner ohne Testament nicht erbberechtigt ist.

 

🏦Pensionskassenregelung und Säule 3a

Hier geht es darum, sicherzustellen, dass Sie beide von der Pensionskasse profitieren und dass Sie die Vorteile der Säule 3a für die private Vorsorge voll ausschöpfen.

Um zu gewährleisten, dass der Konkubinatspartner im Todesfall Leistungen aus der Pensionskasse erhält, muss dieser ausdrücklich als Begünstigter eingetragen werden.

Die Säule 3a bezeichnet die private Vorsorge, die steuerlich begünstigt wird. Konkubinatspaare sollten hier sicherstellen, dass die Vorteile optimal genutzt werden und sie sich gegenseitig absichern.

 

Fazit

Generell ist es für Konkubinatspaare wichtig, sich der rechtlichen Unterschiede zur Ehe bewusst zu sein. Treffen Sie proaktiv entsprechende Vorkehrungen, die Ihre gegenseitigen Wünsche und Vorstellungen widerspiegeln.

Es ist immer ratsam, sich bei komplizierten Fragen an einen Experten zu wenden und sich beraten zu lassen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beziehung auf solidem Grund steht. Wenn Sie Fragen haben oder einen persönlichen Beratungstermin wünschen, kontaktieren Sie mich gern.

Machen Sie Ihre Beziehung noch stärker und sicherer!