Selbstbestimmung durch gute Vorsorge

Es ist eine Tatsache, dass unser Leben unvorhersehbar ist. Es kann jeden von uns treffen - ob jung oder alt. Ein unerwarteter Schicksalsschlag wie ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine altersbedingte Einschränkung können uns aus der Bahn werfen. 

Der Verlust der Urteilsfähigkeit und der Entscheidungsfreiheit ist in solchen Situationen oft die Folge. Wenn Sie nicht vorgesorgt haben. 

 

Tritt dieser Fall ein und Sie können nicht selbst über medizinische Massnahmen und Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten bestimmen, ist es wichtig, dass vertrauenswürdige Personen für Sie einspringen und diese Entscheidungen treffen. Diese Personen entscheiden dann zum Beispiel, welche medizinischen Massnahmen unter Berücksichtigung der Patientenverfügung noch eingeleitet werden sollen.

 

Keiner weiss, was im Leben als nächstes passiert. Die Erstellung der Vorsorgedokumente gibt Ihnen die Zuversicht, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden. 

 

Nach dem Gesetz dürfen Ihre Angehörigen zwar Ihre täglichen Bedürfnisse abdecken, aber bei grösseren finanziellen Entscheidungen benötigen sie einen Vorsorgeauftrag. Wenn Sie keine Vertretungsperson bestimmt haben, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über Ihre Angelegenheiten entscheiden, auch wenn Sie verheiratet sind.

 

Doch es gibt eine Lösung: Durch die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag und die Anordnung für den Todesfall können Sie Ihre Selbstbestimmung sichern und eine vertrauenswürdige Person bestimmen, die in Ihrem Namen handeln soll. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert werden und nicht die KESB eingreifen muss.

 

Es ist nie zu früh, sich um Ihre Vorsorge zu kümmern und damit ein Stück Sicherheit und Selbstbestimmung zu gewinnen. 

 


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